Beratung und Unterstützung direkt bei Ihnen zu Hause.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen dabei, die häusliche Versorgung gut zu organisieren und weiterzuentwickeln.
Was ist ein Beratungseinsatz?
Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause versorgt werden, können Anspruch auf einen Beratungsbesuch haben. Bei Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist dieser Beratungseinsatz unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend.
Der Beratungseinsatz dient nicht der Kontrolle im klassischen Sinne. Im Mittelpunkt stehen die aktuelle Versorgungssituation, praktische Unterstützung und Hinweise darauf, wie die häusliche Pflege sinnvoll gestaltet werden kann.
Beratung bei Ihnen zu Hause
Die Beratung findet grundsätzlich in der eigenen Häuslichkeit statt. Dabei können Fragen zur täglichen Versorgung direkt vor Ort besprochen werden.
Für Pflegegeldbeziehende
Regelmäßige Beratung nach Pflegegrad
Die genauen Intervalle richten sich nach dem Pflegegrad und der aktuellen gesetzlichen Regelung.
Ziel der Beratung
Sicherheit und Unterstützung im Pflegealltag
Eine gute Beratung kann helfen, Fragen frühzeitig zu klären und vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten besser zu nutzen.
Qualität der häuslichen Pflege
Die Beratung hilft dabei, die Versorgungssituation zu betrachten und mögliche Verbesserungen frühzeitig zu erkennen.
Unterstützung für Pflegepersonen
Pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen erhalten praktische Hinweise und Unterstützung für den Pflegealltag.
Individuelle Beratung
Die Beratung orientiert sich an der persönlichen Situation, dem Pflegebedarf und den vorhandenen Möglichkeiten.
Beratungsthemen
Worüber können wir sprechen?
Die Beratung richtet sich nach der individuellen Situation. Typische Themen können dabei sein:
Auch die Pflegeperson ist wichtig
Häusliche Pflege betrifft nicht nur die pflegebedürftige Person. Auch Angehörige und andere Pflegepersonen können Fragen, Belastungen oder Unterstützungsbedarf haben.
Deshalb können im Rahmen des Beratungseinsatzes auch praktische Möglichkeiten zur Entlastung und weitere Hilfsangebote thematisiert werden.
Häufigkeit
Wie oft ist ein Beratungseinsatz erforderlich?
Bei Pflegegeldbeziehenden gelten je nach Pflegegrad unterschiedliche Regelungen. Für die aktuelle Situation 2026 sind insbesondere folgende Punkte relevant:
einmal pro Halbjahr
Bei ausschließlich bezogenem Pflegegeld ist der Beratungseinsatz regelmäßig erforderlich.
vierteljährlich
Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf häufiger – bis zu einmal pro Quartal – einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.
Pflegegrad 1 und Personen, die Pflegesachleistungen beziehen, können ebenfalls einen Beratungsbesuch zu Hause erhalten. In diesen Fällen ist er grundsätzlich freiwillig.
Ablauf
In drei einfachen Schritten
Termin vereinbaren
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen passenden Termin für den Beratungseinsatz.
Beratung zu Hause
Wir besprechen die aktuelle Versorgungssituation in der eigenen Häuslichkeit und beantworten Ihre Fragen.
Dokumentation
Die erforderlichen Ergebnisse des Beratungseinsatzes werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.
Sie möchten einen Beratungseinsatz vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen gemeinsam Ihren Bedarf und die nächsten Schritte.
