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Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratung und Unterstützung direkt bei Ihnen zu Hause.

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen dabei, die häusliche Versorgung gut zu organisieren und weiterzuentwickeln.

Beratung in der eigenen Häuslichkeit

Was ist ein Beratungseinsatz?

Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause versorgt werden, können Anspruch auf einen Beratungsbesuch haben. Bei Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist dieser Beratungseinsatz unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend.

Der Beratungseinsatz dient nicht der Kontrolle im klassischen Sinne. Im Mittelpunkt stehen die aktuelle Versorgungssituation, praktische Unterstützung und Hinweise darauf, wie die häusliche Pflege sinnvoll gestaltet werden kann.

Beratung bei Ihnen zu Hause

Die Beratung findet grundsätzlich in der eigenen Häuslichkeit statt. Dabei können Fragen zur täglichen Versorgung direkt vor Ort besprochen werden.

Für Pflegegeldbeziehende

Regelmäßige Beratung nach Pflegegrad

Die genauen Intervalle richten sich nach dem Pflegegrad und der aktuellen gesetzlichen Regelung.

Ziel der Beratung

Sicherheit und Unterstützung im Pflegealltag

Eine gute Beratung kann helfen, Fragen frühzeitig zu klären und vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten besser zu nutzen.

Qualität der häuslichen Pflege

Die Beratung hilft dabei, die Versorgungssituation zu betrachten und mögliche Verbesserungen frühzeitig zu erkennen.

Unterstützung für Pflegepersonen

Pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen erhalten praktische Hinweise und Unterstützung für den Pflegealltag.

Individuelle Beratung

Die Beratung orientiert sich an der persönlichen Situation, dem Pflegebedarf und den vorhandenen Möglichkeiten.

Beratungsthemen

Worüber können wir sprechen?

Die Beratung richtet sich nach der individuellen Situation. Typische Themen können dabei sein:

Aktuelle Versorgungssituation zu Hause
Organisation und Gestaltung des Pflegealltags
Mögliche Unterstützungs- und Entlastungsangebote
Hinweise auf weitere Beratungs- und Hilfsangebote
Praktische Unterstützung für pflegende Angehörige
Mögliche Verbesserungen der häuslichen Versorgung

Auch die Pflegeperson ist wichtig

Häusliche Pflege betrifft nicht nur die pflegebedürftige Person. Auch Angehörige und andere Pflegepersonen können Fragen, Belastungen oder Unterstützungsbedarf haben.

Deshalb können im Rahmen des Beratungseinsatzes auch praktische Möglichkeiten zur Entlastung und weitere Hilfsangebote thematisiert werden.

Häufigkeit

Wie oft ist ein Beratungseinsatz erforderlich?

Bei Pflegegeldbeziehenden gelten je nach Pflegegrad unterschiedliche Regelungen. Für die aktuelle Situation 2026 sind insbesondere folgende Punkte relevant:

Pflegegrad 2–3

einmal pro Halbjahr

Bei ausschließlich bezogenem Pflegegeld ist der Beratungseinsatz regelmäßig erforderlich.

Pflegegrad 4–5

vierteljährlich

Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf häufiger – bis zu einmal pro Quartal – einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.

Pflegegrad 1 und Personen, die Pflegesachleistungen beziehen, können ebenfalls einen Beratungsbesuch zu Hause erhalten. In diesen Fällen ist er grundsätzlich freiwillig.

Ablauf

In drei einfachen Schritten

01

Termin vereinbaren

Sie nehmen Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen passenden Termin für den Beratungseinsatz.

02

Beratung zu Hause

Wir besprechen die aktuelle Versorgungssituation in der eigenen Häuslichkeit und beantworten Ihre Fragen.

03

Dokumentation

Die erforderlichen Ergebnisse des Beratungseinsatzes werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.

Sie möchten einen Beratungseinsatz vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen gemeinsam Ihren Bedarf und die nächsten Schritte.