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Unsere Leistung

Entlastung, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

Wenn die übliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann Verhinderungspflege dabei helfen, die Betreuung und Unterstützung im Alltag sicherzustellen.

Vorübergehende Ersatzpflege

Wenn die Pflegeperson einmal eine Pause braucht

Die häusliche Betreuung wird häufig von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen übernommen. Doch auch sie können krank werden, Urlaub benötigen oder aus anderen wichtigen Gründen vorübergehend verhindert sein.

In solchen Situationen kann Verhinderungspflege eine vorübergehende Ersatzpflege ermöglichen. Wir unterstützen dabei mit vereinbarten Betreuungs- und Alltagshilfen.

Leistungen 2026

Für Pflegegrade 2 bis 5 steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Gemeinsamer Jahresbetrag

bis zu 3.539 €

pro Kalenderjahr für beide Leistungsarten zusammen

Die tatsächliche Erstattung hängt von den individuellen Voraussetzungen und der konkreten Inanspruchnahme der Leistungen ab.

Wann kann sie helfen?

Vorübergehende Unterstützung für verschiedene Situationen

Verhinderungspflege kann beispielsweise dann relevant sein, wenn die private Pflegeperson zeitweise nicht zur Verfügung steht.

Urlaub der Pflegeperson

Wenn die private Pflegeperson eine Auszeit benötigt oder verreist.

Erkrankung

Wenn die Pflegeperson wegen Krankheit vorübergehend ausfällt.

Termine & persönliche Gründe

Wenn die Pflegeperson zeitweise aus anderen wichtigen Gründen verhindert ist.

Unsere Unterstützung

Was wir im Alltag übernehmen können

Die konkrete Unterstützung wird individuell vereinbart und an die Situation der betreuten Person angepasst.

Persönliche Betreuung und Beaufsichtigung
Begleitung bei Spaziergängen und Aktivitäten
Unterstützung bei Einkäufen und Erledigungen
Begleitung zu vereinbarten Terminen
Unterstützung im Haushalt
Entlastung der privaten Pflegeperson im Alltag

Die private Pflegeperson wird entlastet

Unser Ziel ist es, während der vereinbarten Zeit verlässliche Unterstützung im Alltag zu bieten und dadurch der privaten Pflegeperson eine notwendige Auszeit zu ermöglichen.

Voraussetzungen

Was grundsätzlich wichtig ist

Seit dem 1. Juli 2025 ist keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr erforderlich. Die Leistung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen bereits ab Pflegegrad 2 genutzt werden.

1

Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.

2

Die übliche Pflege findet zumindest teilweise in der häuslichen Umgebung statt.

3

Eine private oder ehrenamtliche Pflegeperson ist vorübergehend verhindert.

4

Die Voraussetzungen der Pflegekasse für die Verhinderungspflege sind erfüllt.

So gehen wir vor

Einfach und persönlich

Wir klären gemeinsam den Unterstützungsbedarf und stimmen die Betreuung individuell ab.

01

Situation besprechen

Wir besprechen gemeinsam, welche Unterstützung benötigt wird und in welchem Zeitraum die Ersatzbetreuung erfolgen soll.

02

Pflegekasse klären

Vor Beginn der Leistung sollte mit der zuständigen Pflegekasse geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung möglich ist.

03

Unterstützung organisieren

Nach der Abstimmung vereinbaren wir die konkreten Zeiten und Aufgaben der Betreuung.

Wichtig zur Kostenübernahme

Ob und in welchem Umfang unsere Leistungen über die Verhinderungspflege abgerechnet werden können, hängt von den individuellen Voraussetzungen, der konkreten Leistung und der zuständigen Pflegekasse ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor Beginn der Leistung mit Ihrer Pflegekasse.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt außerdem eine gesetzliche Frist für die Kostenerstattung: Die Erstattung muss grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres beantragt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt.

Sie benötigen vorübergehend Unterstützung?

Wenn Ihre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir besprechen Ihre Situation persönlich und klären gemeinsam, welche Unterstützung möglich ist.