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Finanzierungsmöglichkeiten

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei unterstützen, qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung und Unterstützung im Alltag in Anspruch zu nehmen.

2026

131 €

maximal pro Monat

Das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr.

§ 45b SGB XI

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Anspruch besteht auch bei Pflegegrad 1.

Der Betrag ist zweckgebunden. Er kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden, die zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen oder die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag fördern.

Wer kann den Betrag erhalten?

Anspruch bei Pflegegrad 1 bis 5

Bei häuslicher Pflege steht der Entlastungsbetrag Pflegebedürftigen aller fünf Pflegegrade grundsätzlich zur Verfügung.

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Verwendung

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Das Gesetz sieht verschiedene Einsatzmöglichkeiten vor. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Unterstützung und Betreuung im häuslichen Umfeld

Entlastung pflegender Angehöriger

Förderung der Selbstständigkeit im Alltag

Nicht sofort verbraucht?

Nicht genutzte Beträge können übertragen werden

Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Betrag in die folgenden Kalendermonate übertragen werden. Nicht verbrauchte Leistungsbeträge am Jahresende können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

So funktioniert es

Von der Anfrage bis zur Unterstützung

1

Kontakt aufnehmen

Sie sprechen mit uns über Ihren Unterstützungsbedarf und Ihre persönliche Situation.

2

Leistung vereinbaren

Wir besprechen gemeinsam, welche Unterstützung vereinbart werden kann.

3

Abrechnung klären

Die konkrete Abrechnung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem jeweiligen Verfahren der Pflegekasse.

Sie möchten wissen, ob unsere Leistungen für Sie infrage kommen?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir besprechen Ihre Situation und informieren Sie über die Möglichkeiten.